Frankreich: Neue Verkehrsbestimmung

Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen
Ein Warnaufkleber für Fahrzeuge, mit Hinweis auf die Gefahren des toten Winkels vor allem für Zweiradfahrer, ist ab diesem Jahr Pflicht in Frankreich. Die Bestimmung gilt für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen hzGG.
Damit fallen auch manche Wohnmobile und Caravans unter die Vorschrift. Klar bestimmt ist auch der Ort der Anbringung des Hinweises am Fahrzeug. Vorgeschrieben ist die Anbringung an beiden Seiten, vertikal in einer Höhe von 0,9 bis 1,5 Meter, horizontal innerhalb des ersten Meters von der Fahrzeugfront ausgehend. Am Fahrzeugheck muss das Schild auf der rechten Seite kleben, ebenfalls zwischen 0,9 und 1,5 Meter hoch. Verglaste Flächen und Teile der Fahrzeugbeleuchtung dürfen nicht damit beklebt werden. Betroffen von der Vorschrift sind auch nicht in Frankreich zugelassene Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, also auch Wohnmobile und Wohnwagen in dieser Gewichtsklasse.
Ist der Aufkleber nicht korrekt angebracht, so hat die Polizei in Frankreich in diesem Jahr noch einen Ermessensspielraum.
Wer allerdings ohne Schild unterwegs ist, muss mit bis zu 135 Euro Strafe rechnen.
 

Woher bekomme ich den Warnhinweis?


Die Hinweisschilder mit der Aufschrift „Attention! Angles Morts“ (französisch für „Achtung! Toter Winkel“) bekommt man an zahlreichen ÖAMTC Stützpunktenonline, aber auch an Tankstellen in Grenznähe zu Frankreich. Es gibt mittlerweile schon 4 Versionen, davon 2 mit Wohnmobilen. Neben einer für Lkw und einer für Busse gibt es schon ein Alkoven-Design und eines, das einen Vollintegrierten abbildet. Sie sind als Aufkleber oder Magnetschilder erhältlich, die Kosten für die Aufkleber beginnen bei unter zehn Euro.

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