Damit fallen auch manche Wohnmobile und Caravans unter die Vorschrift. Klar
bestimmt ist auch der Ort der Anbringung des Hinweises am Fahrzeug. Vorgeschrieben
ist die Anbringung an beiden Seiten, vertikal in einer Höhe von 0,9 bis 1,5 Meter,
horizontal innerhalb des ersten Meters von der Fahrzeugfront ausgehend. Am Fahrzeugheck muss das Schild auf der rechten Seite kleben, ebenfalls zwischen 0,9 und 1,5 Meter hoch. Verglaste Flächen und Teile der Fahrzeugbeleuchtung dürfen
nicht damit beklebt werden. Betroffen von der Vorschrift sind auch nicht
in Frankreich zugelassene Fahrzeuge über 3,5 Tonnen,
also auch Wohnmobile und Wohnwagen in dieser Gewichtsklasse.
Ist der Aufkleber nicht korrekt angebracht, so hat die Polizei
in Frankreich in diesem Jahr noch einen Ermessensspielraum.
Wer allerdings ohne Schild unterwegs ist, muss
mit bis zu 135 Euro Strafe rechnen.
Woher bekomme ich den Warnhinweis?
Die Hinweisschilder mit der Aufschrift „Attention! Angles Morts“ (französisch für „Achtung! Toter Winkel“) bekommt man an zahlreichen ÖAMTC Stützpunkten, online, aber auch an Tankstellen in Grenznähe zu Frankreich. Es gibt mittlerweile schon 4 Versionen, davon 2 mit Wohnmobilen. Neben einer für Lkw und einer für Busse gibt es schon ein Alkoven-Design und eines, das einen Vollintegrierten abbildet. Sie sind als Aufkleber oder Magnetschilder erhältlich, die Kosten für die Aufkleber beginnen bei unter zehn Euro.